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Überprüfung von Pensionszusagen

Die Ausgangssituation

In der Vergangenheit wurde von vielen Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung eingeführt. Dafür gab es – gerade in Zeiten starken Wirtschaftswachstums – auch gute Gründe. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung wurde den Mitarbeitern als zusätzliche soziale Komponente zugesagt.

In der Regel bedienten sich die Unternehmen der Direkt- bzw. Pensionszusage.

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder die Vorstände einer AG nutzten diesen Weg zum Aufbau einer firmenfinanzierten Altersvorsorge.

Willkommener Effekt der Pensionszusage war die Liquiditätsgewinnung durch die Bildung von Rückstellungen. Das Unternehmen war frei in der Gestaltung der Pensionszusage, deren Finanzierung und entschied über die Verwendung der zusätzlichen Liquidität.

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