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Sozialversicherungsprüfung
  • Kann er im Ernstfall mit der Zahlung von Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld sowie der Inanspruchnahme einer Erwerbsminderungsrente rechnen?
  • Die ständige Unsicherheit, dass der Betriebsprüfer des Finanzamtes aufgrund eigenen Ermessens vom bestehen einer selbständigen Tätigkeit ausgehen kann und in der Folge sämtliche Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einer Nachversteuerung unterziehen darf (vgl. u. a. BFH v. 06.06.2002, DStR 2002)
Die Erstattung von Beiträgen

Wird im Rahmen einer Statusfeststellung die Versicherungsfreiheit festgestellt, lässt sich mit den dann in der Regel zu erstattenden Beiträgen und den in Zukunft ersparten Zwangsabgaben eine preisgünstigere, private bzw. betriebliche Versorgung nach eigenen Vorstellungen gestalten.

Agieren Sie, statt reagieren zu müssen, wenn es unter Umständen schon zu spät ist!

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