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Betriebliche Altersvorsorge

Weil es sich für alle Beteiligten auszahlt - und in Zeiten erheblicher Lücken in der gesetzlichen Altersversorgung nachhaltige Motivationsimpulse bei Mitarbeitern erzielt.

Seit der Verabschiedung des Altersvermögensgesetzes  ist die betriebliche Altersversorgung – im Rahmen der Entgeltumwandlung – darüber hinaus für die Arbeitgeber in der Regel zur Pflicht geworden.

Bei optimaler Nutzung des vom Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraums und

Anpassung des Lösungskonzepts an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ergeben sich zahlreiche Vorteile:

  • Gewährleistung des gesetzlichen Anspruchs Ihrer Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung
  • Hohe Akzeptanz und Beteiligung der Mitarbeiter durch unsere individuelle Einzelberatung
  • Hohe Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung
  • Steigerung der Attraktivität des Unternehmens für neue Mitarbeiter und Verbesserung der Mitarbeiterbindung
  • Mögl. Aufbau einer Unternehmerversorgung
  • Gesamtlösung inkl. aller relevanten Verwaltungsaufgaben möglich
  • Insolvenzsicherung / Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
  • Minimierung von Sozialplankosten bei Vorruhestandsregelungen
  • Schaffung von Liquiditätsreserven / Bonitätsverbesserung
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