Weil es sich für alle Beteiligten auszahlt - und in Zeiten erheblicher Lücken in der gesetzlichen Altersversorgung nachhaltige Motivationsimpulse bei Mitarbeitern erzielt.
Seit der Verabschiedung des Altersvermögensgesetzes ist die betriebliche Altersversorgung – im Rahmen der Entgeltumwandlung – darüber hinaus für die Arbeitgeber in der Regel zur Pflicht geworden.
Bei optimaler Nutzung des vom Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraums und |
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Anpassung des Lösungskonzepts an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ergeben sich zahlreiche Vorteile:
- Gewährleistung des gesetzlichen Anspruchs Ihrer Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung
- Hohe Akzeptanz und Beteiligung der Mitarbeiter durch unsere individuelle Einzelberatung
- Hohe Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung
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- Steigerung der Attraktivität des Unternehmens für neue Mitarbeiter und Verbesserung der Mitarbeiterbindung
- Mögl. Aufbau einer Unternehmerversorgung
- Gesamtlösung inkl. aller relevanten Verwaltungsaufgaben möglich
- Insolvenzsicherung / Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
- Minimierung von Sozialplankosten bei Vorruhestandsregelungen
- Schaffung von Liquiditätsreserven / Bonitätsverbesserung
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