Wir über uns Betriebliche Altersvorsorge Überprüfung von Pensionszusagen Sozialversicherungsprüfung Partner
Überprüfung von Pensionszusagen

Trotz mittlerweile fünf möglichen Durchführungswegen hat die Pensionszusage einen Anteil von etwa 60%.

Aus einer unveränderten Beibehaltung dieser inzwischen veralteten Versorgungswerke resultieren unter Umständen erhebliche Risiken für das betreffende Unternehmen.

Aber auch neuere Versorgungswerke bedürfen in vielen Fällen der Anpassung an die in den letzten Jahren veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Gründe für die Optimierung

Für viele Unternehmen sind die früher eingerichteten Versorgungszusagen zur Belastung geworden:

Die unmittelbaren Versorgungszusagen werden von Rating-Agenturen oder von Banken im Hinblick auf   Basel II als Verbindlichkeiten angesehen.

Nach deutschem Recht können Rückstellungen nicht mit eventuell aufgebauten Aktivwerten verrechnet werden.

Der – bei Einrichtung der Pensionszusage – erreichte Liquiditätsgewinn wurde oft nicht in Anlagen investiert, die kurzfristig die Finanzierung der Renten sicherstellen können.
Sind Rückdeckungen vorgenommen worden, so sind diese in der Regel nicht ausreichend, da sie meist auf den Rückstellungsbetrag bemessen wurden.

< 1 | 2 | 3 | 4 >
Startseite Veröffentlichungen Referenzen Impressum Kontakt